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Wie sicher ist die Einlagensicherung?

Michael Spacil
Autor: Michael Spacil
Aktualisiert am 13. August 2026
Wie sicher ist das Geld auf meiner Bank? Wie viel meiner Spar-Einlagen ist wirklich garantiert, und wie schnell komme ich im Ernstfall dran? Seit der letzten großen Bankenpleite in Österreich hat sich einiges geändert – es gibt heute drei Sicherungseinrichtungen, und die EU hat die Regeln gerade neu geschrieben.

Eckpunkte der Einlagensicherung

  • € 100.000 pro Bank pro Person
  • Ausnahmen bis € 500.000 nur auf Antrag
  • 3 Sicherungseinrichtungen (Sparkassen, Raiffeisen, alle anderen)
  • Auszahlung binnen 7 Arbeitstagen
  • Rund 2 Mrd. im Fonds – bei ca. 260 Mrd. gedeckten Einlagen
  • Bei großen Fällen müssen alle Banken nachschießen

Ist mein Geld auf der Bank sicher?

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Unsplash
Sind die Einlagen wirklich gut gesichert?

Sollte eine Bank in Österreich einmal nicht mehr zahlungsfähig sein – wie zuletzt die Commerzialbank oder die Nachfolge-Gesellschaft der Meinl Bank – sind deine Einlagen nicht komplett verloren.

Zwar hast du eine Zeit lang keinen Zugriff auf dein Geld, aber zumindest ein Teil wird dir vom Sicherungssystem ersetzt – das bislang auch gut funktioniert hat.

So funktioniert’s:

Im Insolvenzfall muss die zuständige Einlagensicherung innerhalb von 7 Arbeitstagen pro Person und pro Bank bis zu € 100.000 auszahlen.

Hat also jemand bei einer Bank ein Sparbuch mit einer Einlage von € 52.000 bekommt er das ganze Geld. Liegen am Sparbuch allerdings € 120.000 bekommt er davon nur € 100.000, der Rest ist verloren.

Ausnahmen bis € 500.000

In Ausnahmefällen sind auch größere Guthaben gesichert, wenn diese z.B. aus dem Verkauf einer Immobilie, einer Abfertigung, Erbschaft oder Pensionsauszahlung stammen – sofern der Geldfluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Wichtig, und in der Praxis oft übersehen: Diese Erhöhung passiert nicht automatisch. Du musst sie innerhalb von zwölf Monaten ab dem Sicherungsfall selbst bei der Sicherungseinrichtung beantragen und die Herkunft des Geldes nachweisen. Bei Guthaben bis € 100.000 ist dagegen kein Antrag nötig.

Doch Vorsicht: Dieser Punkt kann unter Umständen strittig werden, wie ein späteres Praxisbeispiel zeigt.

Diese Einlagen sind gesichert:

  • Girokonten, Festgeld, Online-Konten
  • Sparbücher, Sparkonten, Kapitalsparbücher
  • Verrechnungskonten zu Wertpapier-Depots
  • Guthaben auf Bausparverträgen

Nicht erfasst:

Wertpapiere und Lebensversicherungen sind im Konkursfall einer Bank „Sondervermögen“ und fallen nicht in die Konkursmasse. Kurzfristig kann zwar der Zugriff auf die Wertpapiere verwehrt werden – wenn sie von der geschlossenen Bank verwahrt werden – später kannst du sie jedoch zu einer anderen Depot-Bank übertragen.

Der Grenzfall: Sind die Wertpapiere im Ernstfall gar nicht mehr vorhanden, greift nicht die Einlagensicherung, sondern die Anlegerentschädigung. Und die ist mit € 20.000 pro Person gedeckelt – also deutlich niedriger als die € 100.000 bei Sparguthaben.

Sonderfall Bausparen

Bausparverträge werden mit einer von vier Bausparkassen abgeschlossen, die Bank ist meist nur Vermittler. D.h. die Bausparverträge laufen normal weiter – solange nicht die entsprechende Bausparkasse selbst von einem Konkurs betroffen ist. Und dann würde wieder die Einlagensicherung greifen, weil auch Bausparkassen eigene Kreditinstitute mit eigener Sicherungszugehörigkeit sind.

Wie lange muss ich auf das Geld warten?

Seit 1. Jänner 2024 muss die zuständige Sicherungseinrichtung innerhalb von sieben Arbeitstagen auszahlen. Die Frist wurde über die Jahre schrittweise verkürzt: bis Ende 2018 waren es 20 Arbeitstage, 2019 und 2020 jeweils 15, bis Ende 2023 zehn.

Zu bedenken gilt: Du musst dazu ein Konto bei einer anderen Bank haben. Und du musst natürlich die Zeit von der Bankschließung über den Start der Abwicklung bis zur eigentlichen Auszahlung überbrücken.

Unser Tipp:

Leg dir auch ein Konto oder Sparbuch bei einer anderen Bank zu und verwahre für den Notfall einen kleinen Bargeld-Betrag sicher zu Hause. Denn wenn plötzlich deine Bankomatkarte im Supermarkt und an der Tankstelle nicht mehr funktioniert, brauchst du schnell eine Zwischenlösung.

Wer steckt dahinter?

Der Staat hat sich Schritt für Schritt aus der Haftung zurückgezogen und die Verantwortung für die Einlagensicherung gänzlich an die Banken übertragen. Sie haften gegenseitig – organisiert in drei Sicherungseinrichtungen.

Welche Sicherung gilt für meine Bank?

Bis Ende 2018 gab es zahlreiche sektorale Sicherungseinrichtungen. Ab 2019 sollte die ESA sie als einheitliche Einrichtung ablösen. Übrig geblieben sind zunächst zwei, weil sich die Sparkassen ausnahmen – und seit 29. November 2021 sind es wieder drei: Die Raiffeisen Bankengruppe ist aus der ESA ausgestiegen und hat ihr eigenes System anerkennen lassen.

Der Rechnungshof hat das 2024 nüchtern bilanziert: Das Ziel eines einheitlichen Systems wurde nur bedingt erreicht, die Komplexität und der Aufsichtsaufwand für die FMA sind wieder gestiegen.

Jede Bank in Österreich muss einer dieser drei Einrichtungen angehören. Tut sie es nicht, verliert sie die Konzession, Einlagen entgegenzunehmen. Welcher Sicherung deine Bank angehört, steht in ihrem „Informationsbogen für den Einleger“ – den bekommst du bei Kontoeröffnung und jährlich zugeschickt.

Wie viel vom Geld ist besichert?

Von 200 Mrd. Einlagen müssen nur 0,8 % abgedeckt werden
fynup
Nur ca. 0,8 % der gesicherten Einlagen liegen in den Fonds (Stand 2020)

Jede der drei Einrichtungen hat einen eigenen Fonds. Bis 3. Juli 2024 mussten sie gemeinsam eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen erreichen – das waren rund 2,08 Mrd. Euro bei etwa 260 Mrd. Euro an gedeckten Einlagen.

Diese 0,8 % sind keine Momentaufnahme, sondern die gesetzliche Vorgabe. Deshalb stimmt das Bild aus dem Jahr 2020 bis heute: Die absoluten Beträge sind mitgewachsen, das Verhältnis ist dasselbe geblieben.

Klingt nach viel Geld. Ist es im Verhältnis nicht: Auf jeden Euro Fondsvermögen kommen rund 125 Euro an gesicherten Einlagen.

Wie viel Geld liegt im Fonds?

fynup zeigt, wie viel Geld wirklich im Einlagensicherungs-Fonds der ESA liegt?
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Der ESA-Fonds im Detail (Stand 2020)

Wie schnell so ein Fonds leer sein kann, zeigt der Blick in diesen schmalen Keil – hier am Beispiel der ESA, der größten der drei Einrichtungen.

Nach den beiden Bankenpleiten des Jahres 2020 sah ihr Fonds so aus: Rund 490 Mio. Euro waren für die Commerzialbank Mattersburg abgeflossen, weitere 50 Mio. für die Nachfolgegesellschaft der Meinl Bank. Übrig blieben rund 135 Mio. Euro.

Zwei Regionalbanken haben also den Großteil eines Fonds aufgezehrt, der für einen ganzen Sektor da ist.

Wer ist verpflichtet, nachzuschießen?

Genau deshalb ist der Fonds nur die erste von mehreren Stufen. Reicht er nicht, greift eine gesetzlich geregelte Kaskade:

  1. Der Fonds der betroffenen Sicherungseinrichtung
  2. Sonderbeiträge ihrer Mitgliedsbanken – bis zu 0,5 % der gedeckten Einlagen pro Jahr
  3. Der „Überlauf“: die Fonds der beiden anderen Sicherungseinrichtungen
  4. Sonderbeiträge auch von deren Mitgliedsbanken
  5. Erhöhte Sonderbeiträge von allen Banken – über 0,5 % hinaus

Erst wenn all das nicht reicht, kann die Sicherungseinrichtung selbst einen Kredit aufnehmen. Dafür ist theoretisch eine Garantie des Finanzministeriums möglich.

Umgekehrt bekommen die Sicherungseinrichtungen ihr Geld im Regelfall wieder: Sie stehen in der Gläubigerreihung ganz vorne („Super-Seniorität“) und werden aus der Verwertung der Konkursmasse vorrangig bedient.

Und wenn eine größere Bank Pleite geht?

Der Chef der ESA ist nach dem turbulenten Jahr 2020 natürlich bemüht, zu beruhigen. Die dahinterstehenden Banken sind verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit die benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen. In einem größeren Sicherungsfall würde der Fonds ohnehin nicht ausreichen, die Banken müssten zuschießen, erklärt ESA-Geschäftsführer Stefan Tacke Ende 2020 in einem Interview mit FONDS professionell.

Führt man sich noch einmal die Dimensionen und Verhältnisse vor Augen – die die Tortengrafik von oben gut verdeutlicht – ist wohl damit zu rechnen, dass bei einem sehr großen Sicherungsfall wohl doch wieder der Staat eingreifen wird.

Ähnlich wie in der Finanzkrise 2008 – Stichwort: unbeschränkte Garantien – wird im Ernstfall wohl letztlich der Steuerzahler die Haftung übernehmen müssen. Fraglich bleibt nur, wie viel Spielraum ein hoch verschuldeter Staat dann tatsächlich noch hat.

Sehr große Banken fallen deshalb gar nicht mehr unter die Einlagensicherung, sondern unter das europäische Abwicklungsregime. Die Idee dahinter: Solche Institute werden im Krisenfall saniert oder geordnet zerlegt, statt sie in den Konkurs zu schicken. Die gesicherten Einlagen bleiben verfügbar, ein Sicherungsfall tritt gar nicht erst ein.

Ob das im Ernstfall ohne den Staat funktioniert, ist die eigentliche offene Frage.

Der Praxistest: Sberbank Europe 2022

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Wien 2022: Als eine ganze Bank über Nacht zusperrte

Zwischen 2020 und 2022 gab es vier Sicherungsfälle in Österreich – davor lag der letzte im Jahr 2001.

Der mit Abstand größte kam am 1. März 2022. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und massiven Geldabflüssen untersagte die FMA der Wiener Sberbank Europe AG die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Betroffen waren rund 35.000 Kunden – fast ausschließlich deutsche Privatkunden, die über die Marke „Sberbank Direct“ veranlagt hatten. Von einer Milliarde Euro an Einlagen waren rund 913 Mio. Euro gesichert.

Das war der erste Fall, in dem der Überlauf tatsächlich gezogen wurde: Nicht nur die ESA, sondern alle drei Sicherungseinrichtungen mussten zahlen. Die Last verteilte sich nach den gedeckten Einlagen auf etwa 40 % ESA, 36 % Raiffeisen und 24 % Sparkassen.

Und das Ende der Geschichte spricht für das System: Weil die Sberbank Europe geordnet abgewickelt statt insolvent wurde, konnte sie die ausbezahlten 926 Mio. Euro vollständig an die ESA zurückzahlen. Kein Einleger im gesicherten Bereich hat Geld verloren, kein Steuerzahler musste einspringen.

Die ehrliche Einordnung lautet also: Das System hat gehalten – bei einer Bank mit rund einer Milliarde Euro an Einlagen. Die österreichischen Großbanken bewegen sich in ganz anderen Dimensionen.

Was sich durch die EU-Reform ändert

Im April 2026 wurde das sogenannte CMDI-Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht – eine Überarbeitung der Regeln für Bankenabwicklung und Einlagensicherung. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit für die Umsetzung.

Zwei Punkte sind für dich als Sparer relevant:

Die Superpräferenz bleibt. Die Sicherungseinrichtungen behalten ihre vorrangige Stellung in der Gläubigerreihung. Das ist die Grundlage dafür, dass ausbezahltes Geld – wie im Sberbank-Fall – wieder zurückfließt.

Neu ist „Bridge the Gap“. Mittel der nationalen Einlagensicherung dürfen künftig in größerem Umfang eingesetzt werden, um Bankenabwicklungen zu finanzieren. Also nicht mehr nur, um Einleger zu entschädigen. Kritiker aus der Kreditwirtschaft warnen, dass damit häufigere und größere Belastungen auf die nationalen Sicherungssysteme zukommen.

Übersetzt: Der Topf, der eigentlich dein Sparguthaben absichern soll, bekommt eine zweite Aufgabe.

Wert von Garantien verstehen

Keine Angst: Es geht nicht darum, Panik zu schüren oder große Pleiten heraufzubeschwören. Ganz im Gegenteil: Wichtig ist, dass du weißt, was Garantien wirklich bedeuten.

Ähnlich, wie bei Veranlagungen im Deckungsstock, geht es darum, dass dir bewusst ist, wieviel dir eine Garantie tatsächlich bringt.

ESA mit Vorsicht zu genießen?

Ein besonders pikantes Beispiel aus der Praxis erschließt sich aus dem oben erwähnten Interview mit ESA-Chef Tacke. Wir erinnern uns an die Ausnahme-Regelung: Pensionsauszahlungen wären ja grundsätzlich bis € 500.000 besichert.

Angeblich gibt es bei der Commerzialbank auch mehrere Ausnahmefälle, die zumindest laut ESA rechtlich strittig sind. In einem Fall hat ein Kunde eine sechsstellige Pensionsauszahlung auf ein Sparbuch weiter überwiesen. Genau das interpretiert die ESA jetzt als bewusste Anlageentscheidung, daher wären nur € 100.000 geschützt.

Die Frage sei erlaubt: Wer würde nicht eine sechsstellige Summe auf seinem Sparbuch „zwischenparken“ – bevor er eine tatsächliche Anlageentscheidung trifft? Hättest du soviel Geld am Girokonto liegen gelassen?

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Die € 100.000 gelten pro Person, aber auch pro Bank. Das heißt, wenn etwa zwei Banken gleichzeitig in Konkurs gehen sollten und du bei einer 70.000 und bei der anderen 40.000 Euro liegen hast, bekommst du trotzdem € 110.000 von der Einlagensicherung.

Aber Vorsicht: Manche Banken sind gar keine eigenständigen Bankinstitute, sondern nur Markennamen von anderen Banken. In diesem Fall greift die Regelung nicht und du würdest trotzdem nur € 100.000 bekommen.

Fazit: Sicherung verstehen

  • € 100.000 pro Person pro Bank
  • Ausnahmen bis € 500.000 – nur mit Antrag binnen 12 Monaten
  • Drei Sicherungseinrichtungen, gegenseitige Haftung
  • 2. Konto bei 2. Bank empfehlenswert
  • Kleiner Bargeld-Betrag zuhause
  • Dimensionen vergewissern

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Informationen in diesem Artikel sind allgemein und nicht als Beratung oder Empfehlung zu verstehen. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Eignung, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der unverbindlich zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen. Eine Haftung der fynup GmbH ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Performanceergebnisse der Vergangenheit, Berechnungen und Aussagen über Gewinn und Rendite basieren auf Annahmen und lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu. Jede Veranlagung bringt hohe Verlustrisiken – bis hin zum Totalverlust - mit sich. Es gelten alle Haftungsbegrenzungen der Funktionsbeschreibung.

Häufige Fragen

Drei: die Sparkassen-Haftungs GmbH für den Sparkassensektor, die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen für die Raiffeisen Bankengruppe und die Einlagensicherung Austria (ESA) für alle übrigen Banken.
€ 100.000 pro Person und pro Bank. In definierten Ausnahmefällen – etwa nach einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft oder Abfertigung – bis zu € 500.000, allerdings nur auf Antrag und befristet auf zwölf Monate.
Seit 1. Jänner 2024 innerhalb von sieben Arbeitstagen.
Nein. Wertpapiere sind Sondervermögen und fallen nicht in die Konkursmasse. Das Verrechnungskonto zum Depot ist dagegen wie ein normales Guthaben bis € 100.000 gesichert. Fehlen Wertpapiere tatsächlich, greift die Anlegerentschädigung mit maximal € 20.000.
Ja. Bausparguthaben zählen zu den gedeckten Einlagen. Der Vertrag läuft bei einer Insolvenz deiner Hausbank normal weiter, weil er mit der Bausparkasse besteht.
Pro Person und pro Bank – nicht pro Konto. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengezählt. Achtung bei Marken, die keine eigenständigen Institute sind: Dann gibt es die € 100.000 nur einmal.
Michael Spacil

Autor: Michael Spacil

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