Der Chef der ESA ist nach dem turbulenten Jahr 2020 natürlich bemüht, zu beruhigen. Die dahinterstehenden Banken sind verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit die benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen. In einem größeren Sicherungsfall würde der Fonds ohnehin nicht ausreichen, die Banken müssten zuschießen, erklärt ESA-Geschäftsführer Stefan Tacke Ende 2020 in einem Interview mit FONDS professionell.
Führt man sich noch einmal die Dimensionen und Verhältnisse vor Augen – die die Tortengrafik von oben gut verdeutlicht – ist wohl damit zu rechnen, dass bei einem sehr großen Sicherungsfall wohl doch wieder der Staat eingreifen wird.
Ähnlich wie in der Finanzkrise 2008 – Stichwort: unbeschränkte Garantien – wird im Ernstfall wohl letztlich der Steuerzahler die Haftung übernehmen müssen. Fraglich bleibt nur, wie viel Spielraum ein hoch verschuldeter Staat dann tatsächlich noch hat.
Sehr große Banken fallen deshalb gar nicht mehr unter die Einlagensicherung, sondern unter das europäische Abwicklungsregime. Die Idee dahinter: Solche Institute werden im Krisenfall saniert oder geordnet zerlegt, statt sie in den Konkurs zu schicken. Die gesicherten Einlagen bleiben verfügbar, ein Sicherungsfall tritt gar nicht erst ein.
Ob das im Ernstfall ohne den Staat funktioniert, ist die eigentliche offene Frage.