Nachversteuerung bei Fondspolizzen
Hier findest du die Regeln
Spaßverderber Nachversteuerung
Damit du die Steuervorteile der Fonds-Polizze optimal nutzt, musst du bestimmte Konstellationen vermeiden, die zu einer Nachversteuerung führen können. Die genauen Regeln findest du im § 6 VersStG sowie im § 27 EStG, hier in aller Kürze eine
vereinfachte Zusammenstellung.
Die Nachversteuerung der Versicherungssteuer (VSt) beträgt 7 % der geleisteten Prämien. In diesem Fall zahlst du also mit der 4 %igen Versicherungssteuer, welche zu Beginn verrechnet wurden in Summe 11% Versicherungssteuer auf die Prämien.
Theoretisch kann auch eine Einkommensteuer (ESt) ausgelöst werden. Solche Fälle sind uns jedoch bisher nicht bekannt. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir kein Steuerberater sind und empfehlen steuerliche Fragen mit einem Steuerberater zu klären.
1. Einmalzahlung
Bei einer Einmalzahlung kommt es zu einer Nachversteuerung wenn du innerhalb folgender Fristen Geld entnimmst oder den Vertrag gänzlich rückkaufst. Die Frist ist abhängig vom Alter bei der Antragsstellung:
- Bist du jünger als 50 Jahre beträgt die Frist 15 Jahre
- Bist du bereits 50 Jahre oder älter reduziert sich diese Frist auf 10 Jahre
Das Alter hat auch manchmal Vorteile ...:)
Achtung bei Zuzahlungen: Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen den Betrag der ersten Einmalzahlung, beginnt die Frist für die Strafsteuer von neuem! Achte vor allem bei häufigeren, kleineren Zuzahlungen darauf, denn da kann man schon mal den Überblick verlieren.
Empfehlung: Investiere nur jenen Betrag in eine Fondspolizze, welchen du innerhalb der obigen Fristen NICHT benötigst.
2. Sparplan
Bei einem Sparplan (regelmäßige Zahlungen über die Laufzeit) gibt es grundsätzlich keine Nachversteuerung!
Es gibt aber bestimmte Konstellationen, in denen Sparpläne steuerlich in einen Einmalerlag „umqualifiziert“ werden und somit die steuerlichen Regeln eines Einmalerlages gelten, welche oben beschrieben wurden.
Beachte daher diese nachfolgend genannten Punkte:
2.1. Prämienzahlungs-Dauer abweichend von der Vertrags-Dauer
Einige wenige Versicherungen vertreten die Rechtsmeinung, dass ein Sparplan von vornherein steuerlich als Einmalerlag zu bewerten ist, wenn die Prämienzahlungsdauer von der Vertragsdauer abweicht. Diese für uns wenig nachvollziehbare Rechtsmeinung sollte jedoch beachtet werden, da der Gesetzestext offensichtlich diesen Interpretationsspielraum zulässt.
Wir lösen diese Situation, indem wir Verträge empfehlen, bei denen die Vertrags-Dauer mit der Prämienzahl-Dauer ident ist, da du im nachhinein die Prämienzahlung ohnehin jederzeit stoppen kannst und die nachträgliche Änderung nach 3 Jahren (siehe Punkt 4) Vertragslaufzeit zu keiner steuerlichen Umqualifizierung führt.
Diese Vorgehensweise ist aber nur bei provisionsfreien Fondspolizzen und Verträgen bei denen Kosten NICHT auf Prämiensummen berechnet werden zu empfehlen, da nur dann keine Kosten-Nachteile entstehen. Die von uns vorgeschlagenen Fondspolizzen erfüllen diese Voraussetzungen.
Damit ist es auch möglich, dass du dir die maximale Laufzeit (85. / 90. Lj.) sicherst, wodurch du die steuerlichen Vorteile von Fondspolizzen optimal nutzen kannst. Siehe dazu die 5. Erkenntnis Genussphase.
2.2. Zuzahlungen bei Antragstellung bekannt
Wenn du einen Sparplan mit einer Einmalzahlung (Zuzahlung) beantragst, wird der gesamte Vertrag als Einmalerlag geführt. Es gelten die steuerlichen Regeln des Einmalerlags.
Wenn du zum Zeitpunkt deiner Antragstellung schon fix weißt, dass du in deinen Sparplan eine Zuzahlung tätigen wirst, kann der gesamte Vertrag auch als Quasi-Einmalerlag umqualifiziert werden. Wie diese Absicht bzw. deine Gedanken bewiesen werden sollen bleibt jedoch fraglich. Spielst du mit diesem Gedanken, achte bei Vorgesprächen oder Anfragen darauf, dass du keine fixe Absicht kommunizierst.
Es kann auch besser sein, die Einmalzahlung und den Sparplan in zwei Verträge zu trennen – damit schafft man klare Verhältnisse. Bei Einmalzahlungen (Zuzahlungen) ab 30.000 Euro können sogar Kostenvorteile mit getrennten Verträgen entstehen. Frage im Zweifel einfach bei uns an, 30 Minuten Beratung sind gratis.
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Wir beantworten deine Fragen gerne online. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei.
2.3. Zuzahlungen höher als die Prämien-Summe
Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen die Summe aller geplanten laufenden Zahlungen, wird eine Nachversteuerung ausgelöst.
Ein Beispiel: Bei einem 100-Euro-Sparplan beträgt die Prämiensumme bei einer Laufzeit von 30 Jahren 36.000 Euro. Du dürftest also insgesamt nicht mehr als 36.000 Euro zusätzlich einzahlen.
Prämien-Erhöhungen dürfen ebenfalls den Wert der ursprünglich zu Vertragsbeginn vereinbarten Prämiensumme nicht übersteigen. Vorsicht: Prämienerhöhungen und Zuzahlungen werden addiert, auch hier gilt die ursprüngliche Prämiensumme als Maximalwert.
Prämien-Indexierungen bleiben bei der Nachversteuerung unberücksichtigt. Selbst wenn etwa sehr hohe Prämienanpassungen vereinbart werden, die die ursprüngliche Prämiensumme übersteigen würden, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen.
2.4. Änderungen der Prämien in den ersten 3 Jahren
Die folgenden Fälle betreffen nur die ersten 3 Jahre. Hast du zu Beginn 3 Jahre lang die Prämien konstant bezahlt, kannst du danach ohne steuerliche Konsequenzen deine Zahlungen beliebig reduzieren oder aussetzen.
- Prämienreduktion nicht über 50 %: Beispiel: Mit einem Sparplan über 100 Euro, darfst du in den ersten 3 Jahren bis zu maximal 50 Euro reduzieren. Vorsicht bei zwischenzeitlichen Prämien-Erhöhungen: Wenn du die Prämie etwa nach einem Jahr auf 150 Euro erhöhst, gilt diese Prämie als Bezugspunkt, d.h. du solltest dann nicht weiter, als auf 75 Euro reduzieren.
- Prämienerhöhung nicht mehr als das Doppelte: Beispiel: Mit einem Sparplan über 100 Euro, darfst du in den ersten 3 Jahren bis zu maximal 200 Euro erhöhen.
- Prämienfreistellung nicht länger als 1 Jahr.
In Summe empfehlen wir die laufende Prämie in der Höhe zu wählen, welche du mit Sicherheit in den ersten 3 Jahren konstant halten kannst. Damit vermeidest du eine Strafsteuer, falls du in den ersten 15 Jahren einen Rückkauf machen musst.
Unser Tipp:
- Vor einer Zuzahlung oder vor einer Teil-Entnahme, bzw. einem Rückkauf immer schriftlich bei der jeweiligen Versicherung anfragen.
- Im Zweifelsfall Zuzahlungen lieber in einen eigenständigen Vertrag investieren.
- Lass dir den Steuervorteil nicht durch hohe Kosten zunichte machen und kaufe provisionsfreie Nettopolizzen.