Wenn du zum Zeitpunkt deiner Antragstellung schon fix weißt, dass du in deinen Sparplan eine Zuzahlung tätigen wirst, kann der gesamte Vertrag als Quasi-Einmalerlag umqualifiziert werden. In diesem Fall gelten die steuerlichen Grundlagen des Einmalerlages.
Um die Problematik der Nachversteuerung zu vermeiden, nehmen manche Versicherer im ersten Jahr bei einem Sparplan gar keine Zuzahlungen an. Bei anderen Anbietern sind Zuzahlungen zwar unmittelbar nach Ausstellung der Polizze möglich, jedoch weisen diese ausdrücklich darauf hin.
Falls später nachgewiesen wird, dass deine Absicht bei Antragstellung bereits bekannt war, kann es zu einer Nachversteuerung kommen. In kritischen Fällen ist es besser, Zuzahlung und Sparplan in zwei Verträge zu trennen – damit schafft man klare Verhältnisse.