Gerhilde Meissl-Egghart
Kompetent und vertrauenswürdig
Kompetent und vertrauenswürdig
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Ob klassisches Depot bei der Hausbank oder günstige Online-Version: Bei Wertpapier-Depots sind alle Erträge mit 27,5 % KESt besteuert. Mehr als ein Viertel deiner Gewinne frisst die Steuer.
Hier liegt der größte Vorteil von Lebensversicherungen als Produktmantel für Veranlagungen: Es fallen tatsächlich nur 4 % Versicherungssteuer auf die Einzahlungen an – also Prämien, Zuzahlungen, Einmalerlag – und sämtliche Gewinne sind steuerfrei!
Damit sie auch steuerfrei bleiben, musst du bestimmte Konstellationen vermeiden, die zu einer Nachversteuerung führen können. Die genauen Regeln kannst du im § 6 VersStG sowie im § 27 EStG ausführlich nachlesen, daher hier in aller Kürze eine
vereinfachte Zusammenstellung
In dieser fynup Grafik siehst du die Auswirkungen des Steuervorteils einer günstigen Fondsgebundenen Lebensversicherung in Blau: Gleiches Risiko, doppelter Real-Gewinn. Packst du den gleichen Fonds in einen Ansparplan mit einem günstigen Online Wertpapier-Depot in Rot erreichst du am Ende real nur halb so viel.
Übrigens: Bei der Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge (PZV) entfällt sogar die Versicherungssteuer, aber aufgrund diverser Konstruktionsfehler lohnt sich diese Sparform im Vergleich derzeit nicht, wie eine Studie ergibt, die der Verein für Konsumenteninformation VKI gemeinsam mit fynup erstellt.
Finde heraus, wie sich deine Veranlagung entwickelt hat.
Bei einem Ansparplan oder kurz Sparplan erfolgen die Zahlungen regelmäßig über die Laufzeit mit mehr oder weniger gleichbleibenden Prämien. Durch diverse Vertrags-Änderungen deinerseits kann es passieren, dass Zahlungen in einen Einmalerlag „umqualifiziert“ werden und somit eine neue Steuerpflicht entsteht.
Wenn du zum Zeitpunkt deiner Antragstellung schon fix weißt, dass du in deinen Sparplan eine Zuzahlung tätigen wirst, kann der gesamte Vertrag als Quasi-Einmalerlag umqualifiziert werden. In diesem Fall gelten die steuerlichen Grundlagen des Einmalerlages.
Um die Problematik der Nachversteuerung zu vermeiden, nehmen manche Versicherer im ersten Jahr bei einem Sparplan gar keine Zuzahlungen an. Bei anderen Anbietern sind Zuzahlungen zwar unmittelbar nach Ausstellung der Polizze möglich, jedoch weisen diese ausdrücklich darauf hin.
Falls später nachgewiesen wird, dass deine Absicht bei Antragstellung bereits bekannt war, kann es zu einer Nachversteuerung kommen. In kritischen Fällen ist es besser, Zuzahlung und Sparplan in zwei Verträge zu trennen – damit schafft man klare Verhältnisse.
Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen die Summe aller geplanten laufenden Zahlungen, wird eine Nachversteuerung ausgelöst.
Ein Beispiel: Bei einem 100-Euro-Sparplan beträgt die Prämiensumme bei einer Laufzeit von 30 Jahren 36.000 Euro. Du dürftest also insgesamt nicht mehr als 36.000 Euro zusätzlich einzahlen.
Prämien-Erhöhungen dürfen ebenfalls den Wert der ursprünglich zu Vertragsbeginn vereinbarten Prämiensumme nicht übersteigen. Vorsicht: Prämienerhöhungen und Zuzahlungen werden addiert, auch hier gilt die ursprüngliche Prämiensumme als Maximalwert.
Prämien-Indexierungen bleiben bei der Nachversteuerung unberücksichtigt. Selbst wenn etwa sehr hohe Prämienanpassungen vereinbart werden, die die ursprüngliche Prämiensumme übersteigen würden, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen.
Die folgenden beiden Fälle betreffen nur die ersten 3 Jahre. Hast du zu Beginn 3 Jahre lang die Prämien konstant bezahlt, kannst du danach ohne steuerliche Konsequenzen deine Zahlungen beliebig reduzieren oder aussetzen.
Ein Jahr ist kein Problem, aber wenn du in den ersten 3 Jahren länger aussetzt, wirkt sich das steuerschädlich aus.
Wenn du zu Beginn deine Prämie länger als ein Jahr über 50 % reduzierst, ist das ebenfalls steuerschädlich.
Beispiel: Mit einem Sparplan über 100 Euro, darfst du in den ersten 3 Jahren bis zu maximal 50 Euro reduzieren.
Vorsicht bei zwischenzeitlichen Prämien-Erhöhungen: Wenn du die Prämie etwa nach einem Jahr auf 150 Euro erhöhst, gilt diese Prämie als Bezugspunkt, d.h. du solltest dann nicht weiter, als auf 75 Euro reduzieren.
Vor allem bei einem Einmalerlag wirken sich die Steuervorteile der Lebensversicherung in Blau gegenüber dem Online Wertpapier-Depot in Rot positiv aus. In diesem Beispiel kann mit dem gleichen Fonds der Gewinn um über 50% gesteigert werden.
Jedoch gilt auch hier: Um den Steuervorteil der Lebensversicherung voll zu nutzen, musst du auf ein perfektes Setup achten.
Nur nachrechnen bringt Gewissheit.
Nur bei Entnahmen oder einer Kündigung bzw. einem Rückkauf kann es zu einer Nachversteuerung kommen. Dabei sind Zeitpunkt und Alter der Versicherungsnehmer und der versicherten Personen entscheidend:
Wichtig: Bei Entnahmen bis 25 % der Einzahlungen erfolgt keine Nachversteuerung.
Kleines Detail am Rande: In den Berechnungen von fynup werden die 7 % Strafsteuer in der Rückkaufwert-Berechnung immer berücksichtigt, deshalb siehst du in der fynup Grafik oft einen leichten Knick zwischen dem 14. und dem 15. Jahr.
Theoretisch kann auch eine Einkommensteuer (§ 27 EStG) ausgelöst werden. Anträge mit solchen Konstruktionen (Laufzeit kürzer, als die oben genannten Fristen 10/15 Jahre) werden jedoch vom Produktanbieter in der Regel meist gar nicht angenommen und kommen daher in der Praxis kaum vor. Daher gehen wir von fynup in dieser vereinfachten Darstellung nicht darauf ein.
In Verträgen mit Einmal-Erlag gilt: Übersteigt die Summe aller Zuzahlungen den Betrag der ersten Einmalzahlung und wird innerhalb der oben genannten Fristen (10/15 Jahre) über 25 % der Einmalzahlung entnommen bzw. rückgekauft, führt das zu einer Nachversteuerung. In diesem Fall kann auch eine Einkommensteuer-Pflicht ausgelöst werden.
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