PRO
Geeignet
Diese Veranlagung wird als Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau mit Laufzeiten ab 15 Jahren verkauft.Steuereffizient
Mit dieser Fondspolizze steigt mit zunehmender Laufzeit und Aktien-Anteil der Steuervorteil gegenüber Wertpapierdepots. Durch geringere Steuern bleibt bei gleichem Risiko mehr vom Gewinn.Anlageklassen
Du kannst in verschiedene Anlageklassen, wie Anleihen und Aktien investieren und damit dein individuelles Risiko-Ertrags-Verhältnis festlegen. Die gewählte Aufteilung kannst du jederzeit ändern.Gute Fondsauswahl
Es steht eine Fondspalette von ca. 105 Fonds zur Auswahl. Attraktiv ist, dass Kick-backs von aktiv gemanagten Fonds an dich retourniert werden. Damit sparst du bis zu 50 % der laufenden Fondskosten, dein Gewinn erhöht sich im selben Verhältnis. (Beachte den Punkt Zusatzgewinnbeteiligung unter Berechnungsparameter). Du kannst auch in günstige passive Fonds (Indexfonds oder ETFs) investieren.CONTRA
Ungeeignet
Laufende Zahlungen sind für Laufzeiten unter 15 Jahren nicht geeignet.Teuer
Diese gezillmerte Fondspolizze verursacht sehr hohe Abschlusskosten, die du vermeiden solltest. Ist eine Indexierung (automatische Erhöhung der Prämie) vereinbart, werden von der Plusprämie ebenfalls immer wieder Abschlusskosten abgezogen. Mit provisionsfreien Veranlagungen kannst du nicht nur die Abschlusskosten, sondern auch einen Großteil der laufenden Kosten sparen.Unflexibel
Bei laufenden Zahlungen kannst du zwar die Prämien erhöhen, sowie nach einem Jahr Prämien reduzieren, aussetzen oder Entnahmen tätigen bzw. die Veranlagung wieder beenden (s. Produktdetails). Durch die Zillmerung können solche Änderungen jedoch erhebliche Kosten bzw. Verluste verursachen. Die Flexibilität wird dadurch sehr eingeschränkt. Beachte auch die steuerlichen Regeln.
Die Bewertung der Produkte basiert auf bis zu 10 PRO-CONTRA-Eigenschaften, die fynup als die relevantesten
Produkt-Eigenschaften einstuft. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine subjektive Einteilung handelt und die
Bewertung anderer Eigenschaften zu anderen Ergebnissen führen kann. Die Produkt-Bewertung gibt keine Auskunft über
Kosten, Qualität, Nachhaltigkeit oder Ausgewogenheit der Veranlagung. Diese Aussagen zeigen jedoch die Services
Prüfen und
Vorsorgen. Es gelten alle Haftungsbegrenzungen der
Funktionsbeschreibung.
Hier findest du alle Fonds zu diesem Produkt
Produktdetails
- Gesellschaft
- Merkur Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Tarif
- 1546 - FL5
- Produkttyp
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Tarifart
- gezillmert
- Provisionsfrei
- Nein
- Steuer von Prämie
- 4%
- Laufende Zahlung möglich
- Ja
- Einmalzahlung möglich
- Nein
- Zuzahlung möglich
- Ja
- Verfügbarkeit
- seit 05.07.2021
- Vertriebsmöglichkeit
- über freie Berater, über Institution
- Ablebensschutz
- 105% des Geldwerts der Deckungsrückstellung
- Entnahmen
- nur mittels Vorauszahlung! siehe § 1 Pkt. 4 AVB
- Fondsaufteilung
- Es kann aus ca. 88 Publikumsfonds und 9 Portfolios gewählt werden. bis zu 10 Fonds/Polizze (mindestens 1% Anteil je Anlage) möglich.
- Fondsübertragung in WPD
- Lt. §7 AVB Ziff. 5 möglich sofern der Geldwert der Fondsanteile nicht unter € 1.000 liegt und sofern die Übertragung von Fondsanteilen überhaupt möglich ist und nicht gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. Einschränkungen für US-Staatsbürger). Wird die Leistung in Fondsanteilen erbracht, reduzieren sich unsere Leistungen um die tariflich festgesetzten Übertragskosten.
- Fondswechsel
- 1x/Monat gratis, Stichtag für Wechsel einmal/Monat - § 5.3 AVB, bei Umschichtung in oder aus einem ETF fallen Kosten in Höhe von 0,06% des umgeschichteten Vermögens an
- Maximale Laufzeit
- Bis zum 85. Lj., Eintrittsalter max. 65. Lj., maximale Prämienzahlungsdauer 45 Jahre, maximale Versicherungsdauer 65 Jahre
- Mindestlaufzeit
- 5 Jahre (Sinnhaftigkeit beachten)
- Mindestprämie
- € 25/Monat, €75/Quartal, € 150/HJ, €300/Jahr, € 2500 Einmalprämie
- Prämienerhöhung
- jederzeit möglich
- Prämienreduktion, - freistellung
- nach einem Jahr möglich
- Rückkauf
- 3 Monatsfrist innerhalb des Versicherungsjahres (VJ) nach 1 Jahr, ohne Frist zum Ende des VJ
- Zuzahlungen
- mittels Antrag möglich - siehe §1 Pkt. 4 & §6 Pkt 13 AVB