Die naheliegende Beruhigung lautet: Dafür gibt es ja die Einlagensicherung. Das stimmt auch – nur lohnt sich der genaue Blick.
Die Eckpunkte: Gesichert sind 100.000 Euro pro Person und pro Bank, in bestimmten Ausnahmefällen – etwa nach einem Immobilienverkauf, einer Abfertigung oder Erbschaft – zeitlich befristet bis zu 500.000 Euro. Seit 2024 muss die Auszahlung innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen.
Entscheidend ist aber die Dimension dahinter: Die Sicherungsfonds müssen mit rund 0,8 % der gedeckten Einlagen ausgestattet sein. Anders gesagt – das System ist dafür gebaut, den Ausfall einzelner Institute abzufedern. Für eine flächendeckende Krise reicht es konstruktionsbedingt nicht. Dann müssten die Banken nachschießen, und im Ernstfall stünde vermutlich wieder der Staat bereit.
Das ist kein Skandal und kein Grund zur Sorge. Es ist eine Erwartungskorrektur: Eine Garantie ist immer nur so viel wert wie die Fähigkeit, sie im Ernstfall zu erfüllen.
Dazu kommt ein Punkt, der wenig bekannt ist: Seit 2016 gilt in der EU das Prinzip des Bail-in. Gerät eine Bank in Schieflage, können zur Sanierung zuerst Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden, bevor Steuergeld fließt – Guthaben über der Sicherungsgrenze eingeschlossen. Zypern war dafür die Blaupause.
→ Wir haben uns das Thema im Detail angesehen – inklusive der Frage, wie viel Geld tatsächlich in den Fonds liegt: Wie sicher ist die Einlagensicherung?