HDI Leben, Two Trust Aktiv FSR19A provisionsfrei (2019 bis 2021)

97

fynup Bewertung: Exzellent

PRO

Daumen hoch Geeignet

Diese Veranlagung eignet sich als Altersvorsorge, Kindervorsorge oder zum generellen Vermögensaufbau mit Laufzeiten ab 15 Jahren.

Daumen hoch Günstig und steuereffizient

Diese provisionsfreie Fondspolizze ist im Vergleich besonders günstig. Mit zunehmender Laufzeit und steigendem Aktien-Anteil vergrößert sich der Steuervorteil gegenüber Wertpapierdepots. Durch geringere Kosten und Steuern bleibt beim gleichen Risiko mehr Gewinn.

Daumen hoch Flexibel

Bei laufenden Zahlungen kannst du die Prämien jederzeit erhöhen oder Zuzahlungen tätigen, sowie nach einem Jahr Prämien reduzieren, aussetzen oder Entnahmen tätigen bzw. die Veranlagung wieder beenden (s. Produktdetails). Beachte jedoch produktspezifische und steuerliche Regeln.

Daumen hoch Anlageklassen

Du kannst in verschiedene Anlageklassen, wie Anleihen und Aktien investieren und damit dein individuelles Risiko-Ertrags-Verhältnis festlegen. Die gewählte Aufteilung kannst du jederzeit ändern.

Daumen hoch Gute Fondsauswahl

Es steht eine Fondspalette von ca. 108 Fonds zur Auswahl. Attraktiv ist, dass Kick-backs von aktiv gemanagten Fonds an dich retourniert werden. Damit sparst du bis zu 50 % der laufenden Fondskosten, dein Gewinn erhöht sich im selben Verhältnis. (Beachte den Punkt Zusatzgewinnbeteiligung unter Berechnungsparameter). Du kannst auch in günstige passive Fonds (Indexfonds oder ETFs) investieren.

CONTRA

Daumen nach unten Ungeeignet

Laufende Zahlungen sind für Laufzeiten unter 15 Jahren nicht geeignet.
Hier findest du alle Fonds zu diesem Produkt

Produktdetails

Gesellschaft
HDI Lebensversicherung AG
Tarif
Two Trust Aktiv FSR19A
Produkttyp
Fondsgebundene Lebensversicherung
Tarifart
ungezillmert
Provisionsfrei
Ja
Steuer von Prämie
4%
Laufende Zahlung möglich
Ja
Einmalzahlung möglich
Nein
Zuzahlung möglich
Ja
Verfügbarkeit
01.01.2019 bis 31.12.2021
Vertriebsmöglichkeit
über freie Berater
Ablebensschutz
nein
Entnahmen
Lt. §10 AVB mit Frist von zwei Werktagen zu jedem Monatsersten, frühestens jedoch ab dem zweiten Versicherungsjahr.Der Auszahlungsbetrag muss mindestens 1.000 EUR betragen, darf zum Zeitpunkt der Teilauszahlung nicht mehr als 90 % des Vertragsguthabens abzüglich der noch offenen Kosten eventueller Sonderzahlungen (§ 7 Absatz 1) betragen und zu keinem Vertragsguthaben von unter 1.000 EUR führen.
Fondsaufteilung
ca 80 Investmentfonds, 21 ETFs, 9 aktiv gemanagte Portfolios. Maximal 20 Fonds je Polizze mit Gewichtung zwischen 1%-100% auswählbar
Fondsübertragung in WPD
Lt. §21 Abs. 1 Ziff. a AVB ist eine Übertragung möglich. Die Kosten für die Übertragung betragen 1% des Geldwertes der übertragenen Fondsanteile, höchstens 150 EUR.
Fondswechsel
beliebig viele kostenfrei, Abwicklung binnen 2 Werktagen
Maximale Laufzeit
bis zum 90. Lj.
Mindestlaufzeit
5 Jahre
Mindestprämie
€ 50,-
Prämienerhöhung
Lt. §9 AVB (5) auf Antrag zum nächsten Prämienfälligkeitstermin. Für die Berechnung der Versicherungsleistung gelten weiterhin die in § 3 beschriebenen Kalkulationsgrundlagen. Lt. §21 AVB wird für Vertragsänderungen, die eine technische Umstellungsberechnung erfordern, eine Gebühr in Höhe von 1 % der Summe aller für die fondsgebundene Versicherung bereits gezahlten und zukünftig noch zu zahlenden Prämien zuzüglich 1 % der Summe aller geleisteten Sonderzahlungen, höchstens jedoch in Höhe von 100 EUR erhoben.
Prämienreduktion, - freistellung
Lt. §23 AVB jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Prämienzahlweise. Der für die Prämienfreistellung erforderliche Mindestbetrag für das Vertragsguthaben beträgt 1.000 EUR. Lt. §21 AVB wird für Vertragsänderungen, die eine technische Umstellungsberechnung erfordern, eine Gebühr in Höhe von 1 % der Summe aller für die fondsgebundene Versicherung bereits gezahlten und zukünftig noch zu zahlenden Prämien zuzüglich 1 % der Summe aller geleisteten Sonderzahlungen, höchstens jedoch in Höhe von 100 EUR erhoben.
Rententafelgarantie
garantierter Rentenfaktor
Rückkauf
Lt. §24 AVB jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Prämienzahlweise. Die Kündigung wird zu dem von Ihnen genannten Kündigungstermin wirksam, frühestens jedoch am ersten Börsentag nach Zugang des Kündigungsschreibens.
Zuzahlungen
Lt. §19 AVB bis einen Monat vor Rentenbeginn , spätestens jedoch an dem Versicherungsstichtag des Jahres, in dem die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet. Die Sonderzahlung kann zu jedem Monatsersten erfolgen. Die einzelne Sonderzahlung muss mindestens 200 EUR betragen; die Summe aller Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres darf 100.000 EUR nicht übersteigen

Kosten

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