Helvetia, Clevesto Platinum, FLVE17P (Einmalerlag)
PRO
Geeignet
Diese Veranlagung wird als Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau mit Laufzeiten ab 15 Jahren verkauft. Einmalzahlungen für 50-Jährige und ältere aufgrund steuerlicher Regeln bereits ab 10 Jahren.
Steuereffizient
Mit dieser Fondspolizze steigt mit zunehmender Laufzeit und Aktien-Anteil der Steuervorteil gegenüber Wertpapierdepots. Durch geringere Steuern bleibt bei gleichem Risiko mehr vom Gewinn.
Flexibel
Bei Einmalzahlungen kannst du jederzeit Zuzahlungen tätigen und nach der steuerlichen Frist von 15 Jahren (unter 50-Jährige) bzw. 10 Jahren (50-Jährige und ältere) Teile der Veranlagung entnehmen bzw. den Vertrag gänzlich beenden.
Anlageklassen
Du kannst in verschiedene Anlageklassen, wie Anleihen und Aktien investieren und damit dein individuelles Risiko-Ertrags-Verhältnis festlegen. Die gewählte Aufteilung kannst du jederzeit ändern.
Große Fondsauswahl
Es steht eine große Fondspalette von ca. 222 Fonds zur Auswahl. Du kannst auch in günstige passive Fonds (Indexfonds oder ETFs) investieren.CONTRA
Ungeeignet
Einmalzahlungen sind für Laufzeiten unter 10 bzw. 15 Jahren (Steuer) nicht geeignet.
Teuer
Diese Fondspolizze verursacht hohe Abschluss- und Folgekosten. Mit provisionsfreien Veranlagungen kannst du nicht nur die Abschlusskosten, sondern auch einen Großteil der laufenden Kosten sparen.
Fondsauswahl
Aktiv gemanagte Fonds stehen nur in Publikums-Tranchen zur Verfügung. Im Rahmen der Gewinnbeteiligung wird bei den meisten Fonds nur ein Teil der Kick-backs an dich weitergegeben. Prüfe Angebote mit Fonds in günstigen Clean-Share-Klassen oder bei denen Kick-backs zur Gänze an dich retourniert werden.
Die Bewertung der Produkte basiert auf bis zu 10 PRO-CONTRA-Eigenschaften, die fynup als die relevantesten
Produkt-Eigenschaften einstuft. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine subjektive Einteilung handelt und die
Bewertung anderer Eigenschaften zu anderen Ergebnissen führen kann. Die Produkt-Bewertung gibt keine Auskunft über
Kosten, Qualität, Nachhaltigkeit oder Ausgewogenheit der Veranlagung. Diese Aussagen zeigen jedoch die Services
Prüfen und
Vorsorgen. Es gelten alle Haftungsbegrenzungen der
Funktionsbeschreibung.
Produktdetails
- Gesellschaft
- Helvetia Versicherungen AG
- Tarif
- Clevesto Platinum, FLVE17P
- Produkttyp
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Tarifart
- Einmalerlag
- Provisionsfrei
- Nein
- Steuer von Prämie
- 4%
- Strafsteuer Einmalerlag
- 7%
- Laufende Zahlung möglich
- Nein
- Einmalzahlung möglich
- Ja
- Zuzahlung möglich
- Nein
- Verfügbarkeit
- seit 01.01.2017
- Vertriebsmöglichkeit
- über freie Berater, über Institution
- Ablebensschutz
- Mindesttodesfallsumme 10% der Prämiensumme
- Entnahmen
- Lt. §9 AVB müssen bei Teilrückkäufen mind. € 1.000,- im Vertrag verbleiben, die Auszahlung des Rückkaufswertes / Entnahmewertes erfolgt aufgrund der Kursermittlung ca. 10 Tage nach dem von Helvetia bekannt gegebenen Teil- Kündigungstermins.
- Fondsaufteilung
- Auswahl aus über 180 Fonds, davon 23 ETFs, sowie 5 gemanagten Portfolios und einem Deckungsstock möglich. Pro Polizze können bis zu 15 verschiedene Veranlagungen (mindestens 1% Anteil je Anlage) ausgewählt werden.
- Fondsübertragung in WPD
- Lt. Auskunft des Versicherungsunternehmens nicht möglich
- Maximale Laufzeit
- Bis zum 90. Lebensjahr
- Mindestlaufzeit
- Ab dem 50. Lebensjahr 10 Jahre, bis zum 50. Lebensjahr 15 Jahre
- Mindestprämie
- 1000 Euro Einmalerlag
- Rückkauf
- Lt. §9 AVB jederzeit möglich zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres.
- Shift / Switch
- Die Aufteilung der Prämien sowie die Umverteilung des Fondsguthabens auf die Fonds sind jederzeit veränderbar - 12 mal jährlich kostenlos
- Zuzahlungen
- Lt. §8 AVB während der Prämienzahlungsdauer möglich,ab € 1.000 zu jedem Ersten und 15. im Monat ohne Antrag.Die Summe aller Zuzahlungen darf die bei Abschluss des Vertrages beantragte Prämiensumme der Hauptversicherung nicht überschreiten.
Kosten
KOSTEN FONDS
- Abschlusskosten Einmalzahlung
-
- 6% der Einmalerlagsprämie NettoWert lt. AVB §6 (5)
- Verwaltungskosten Depotwert
-
- 0,12% vom DepotwertWert lt. AVB §6 (5)
- 0,2% vom DepotwertWert lt. AVB §6 (5)
- 0,06% vom DepotwertRisikokosten. Wert lt. Musterangebot S. 13
- Risikokosten
-
- 0% der Einmalerlagsprämie Nettosiehe Verwaltungskosten Depotwert
- Rückkaufabschlag
-
- 0% vom Depotwert, € 50,00 Fixbetrag, bis zum 5. JahrWert lt. AVB §9 (3)
- Zusatzgewinnbeteiligung
-
- 0,3%Wert lt. Musterangebot Seite 7 Auszug aus den AVB 02/2019 § 21: Die Gewinne dieses Tarifes setzen sich aus dem Zins- und Kostengewinn zusammen. Die Aufteilung der erzielten Gewinne erfolgt über Gewinn- und Abrechnungsverbände, in denen alle gleichartigen Versicherungsverträge zusammengefasst sind. Diese Aufteilung erfolgt nach Grundlagen, die von der Finanzmarktaufsicht bekannt gegeben wurden. Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres werden die auf die anspruchsberechtigten Versicherungsverträge im folgenden Geschäftsjahr entfallenden Gewinnanteile (Kostengewinn, evtl. Zinsgewinn sowie die gestaffelte Gewinnbeteiligung des Sicherungskontos) festgesetzt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere im ersten Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung von Gewinnen entfallen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
KOSTEN DECKUNGSSTOCK
- Abschlusskosten Einmalzahlung
-
- 6% der Einmalerlagsprämie NettoWert lt. AVB §6 (5)
- Verwaltungskosten Depotwert
-
- 0,2% vom DepotwertWert lt. AVB §6 (5)
- 1,2% vom DepotwertWert lt. AVB §6 (7)
- 0,12% vom DepotwertWert lt. AVB §6 (5)
- 0,06% vom DepotwertRisikokosten. Wert lt. Musterangebot S.13
- Rückkaufabschlag
-
- 0% vom Depotwert, € 50,00 Fixbetrag, bis zum 5. JahrWert lt. AVB §9 (3)
- Zusatzgewinnbeteiligung
-
- 0,3%Wert lt. Musterangebot Seite 7 Auszug aus den AVB 02/2019 § 21: Die Gewinne dieses Tarifes setzen sich aus dem Zins- und Kostengewinn zusammen. Die Aufteilung der erzielten Gewinne erfolgt über Gewinn- und Abrechnungsverbände, in denen alle gleichartigen Versicherungsverträge zusammengefasst sind. Diese Aufteilung erfolgt nach Grundlagen, die von der Finanzmarktaufsicht bekannt gegeben wurden. Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres werden die auf die anspruchsberechtigten Versicherungsverträge im folgenden Geschäftsjahr entfallenden Gewinnanteile (Kostengewinn, evtl. Zinsgewinn sowie die gestaffelte Gewinnbeteiligung des Sicherungskontos) festgesetzt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere im ersten Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung von Gewinnen entfallen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
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