AGB der fynup GmbH für fynup.at

Allgemeines

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierender Bestandteil der zwischen dem Kunden und der fynup GmbH(„fynup“) abgeschlossenen Vereinbarung, die durch die Annahme des vom Kunden erteilten Beratungs- und Vermittlungsauftrags zustande kommt („Maklervertrag“). Diese stellen die rechtliche Grundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und fynup dar. Alle anders lautenden Bedingungen des Kunden, in welcher Form auch immer, haben nur insoweit Gültigkeit, als sie von fynup ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.
  2. Änderungen
    Änderungen dieser AGB erlangen nach Ablauf von zwei Monaten ab der Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und fynup, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei fynup einlangt. Fynup wird den Kunden in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung(en) hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt.


Allgemeine Bestimmungen mit Geltung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen fynup und dem Kunden

  1. Allgemeines
    fynup ist als Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert auf die Beratung von Privatkunden und bietet diesen ihre Dienstleistungen in folgenden Geschäftsbereichen an:
    Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von Versicherungsverträgen Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von (Veranlagungs-)Produkten und Dienstleistungen, die nicht dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) unterliegen.
    Die Tätigkeit von fynup ist örtlich auf Österreich beschränkt.
    Für fynup steht das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Für eine zielführende und erfolgreiche Beratung und Vermittlung ist die Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Im Folgenden wird daher allgemein die Geschäftsbeziehung zwischen fynup und dem Kunden geregelt.
  2. Allgemeine Rechte und Pflichten von fynup
    1. Kundenprofil
      fynup wird den Kunden nach seinen persönlichen Verhältnissen befragen und auf Basis dieser Angaben ein Kundenprofil erstellen.
    2. Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung
      Auf Basis des Kundenprofils führt fynup eine angemessene (Risiko-)Analyse durch, berät den Kunden entsprechend seiner Angaben, Wünsche und Bedürfnisse und vermittelt dem Kundenwunsch entsprechende Produkte in den vereinbarten Geschäftsbereichen.
      fynup erbringt seine Beratungs- und Vermittlungsleistung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Berechtigungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich auf den Kundenangaben und gegebenenfalls übergebenen Unterlagen des Kunden basiert, und daher unvollständige, unrichtige und/oder verspätete Angaben die angemessene Beratungs- und Vermittlungsleistung verhindern.
      fynup erbringt keine Rechts- und/oder Steuerberatungsleistungen und empfiehlt daher bei Bedarf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters. fynup ist nicht berechtigt, Kundengelder (bar oder unbar) anzunehmen.
    3. Produktpartner
      fynup beschränkt sich auf die Auswahl von Partnerunternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, um die Wahrung der Interessen des Kunden sicherzustellen.
      fynup trifft hinsichtlich der nach Beratungs- und Vermittlungsleistungen vermittelbaren Produktpartner bzw. Produkte eine sorgfältige Selektion anhand eines Partner- bzw. Produktauswahlprozesses. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche wiederum im Wesentlichen durch die Fokussierung auf bestimmte Kundengruppen definiert werden. fynup verwendet hierfür die zugänglichen fachlichen Informationen, wie beispielsweise Produktinformationsblätter (Key Information Document), Bedingungen und Prospekte des jeweiligen Produktpartners oder dessen Arbeits- und Marketingmaterialien.
      fynup vermittelt unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei bei der Auswahl neben der Höhe der Prämie/Rate, dem Bedingungswerk sowie der Fachkompetenz und Reputation des Partnerunternehmens beispielsweise auch die Servicequalität, die Vertragslaufzeit, das Verhalten des Vertragspartners bei Kündigungsmöglichkeiten etc. als Beurteilungskriterien herangezogen werden können.
    4. Weiterleitung der Kundenanträge und Kundenaufträge bei Vertragsabschlüssen und Vertragsänderungen
      fynup leitet die Kundenaufträge und Kundenanträge an den jeweiligen Produktpartner innerhalb angemessener Frist weiter, sofern der Kunde alle für Vertragsabschlüsse und/oder - änderungen erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich abgegeben hat. Dem Kunden zurechenbare Verzögerungen und Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.
      Sollte der Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht innerhalb angemessener Frist weitergeleitet werden können, wird der fynup den Kunden davon schnellstmöglich verständigen.
    5. Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz
      fynup behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die fynup aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. fynup übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Informationen erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haftet fynup nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren.
      fynup verarbeitet und übermittelt Kundendaten, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen benötigt werden, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG), der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
    6. Haftung
      fynup haftet für Vermögensschäden des Kunden nur bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. Eine darüber hinausgehende Haftung wird – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen.
      Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist mit dem Betrag der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, innerhalb von drei Jahren, sonst innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des schadenbegründenden Sachverhalts.
      Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung von fynup für Schäden, die aus einem vom Kunden direkt (ohne Kontakt mit fynup) an den Produktpartner erteilten Auftrag (wie beispielsweise der Anpassung des Deckungsumfangs, Fondswechsel) entstehen.
      fynup gibt keinerlei Zusagen über Wertentwicklungen, Gewinnerwartungen, Renditen oder Ausschüttungen von Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen ab.
      fynup übernimmt für Fehler bei der Übertragung von E-Mails, wodurch Daten/E-Mails verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden, nur dann eine Haftung, wenn fynup dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.
  3. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden
    1. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten
      Die Angaben des Kunden im jeweiligen Kundenprofil sowie die vom Kunden übergebenen Unterlagen bilden die Grundlage für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von fynup. Der Kunde ist daher verpflichtet, fynup alle für eine sorgfaltsgemäße Beratung und Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu (über)geben. Der Kunde hat die Angaben zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen sowie fynup über alle Umstände, die für die von fynup zu erbringenden oder erbrachten Leistungen von Relevanz sein können, zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen (beispielsweise Adressänderung, Änderung der beruflichen Tätigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht, Auslandstätigkeit, Gefahren- oder Risikoerhöhungen usw.) fynup unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
      Nachteile, die dem Kunden aufgrund seiner unvollständigen, unrichtigen und/oder verspäteten Angaben entstehen, hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
      Der Kunde wird alle im Zuge der Beratungs- und Vermittlungsleistungen von fynup übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeit und allfällige Abweichungen überprüfen und gegebenenfalls fynup zur Berichtigung übermitteln.
    2. Entbindung von Geheimhaltungsverpflichtungen
      Der Kunde wird fynup und deren Produktpartner von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. §38 Bankwesengesetz, §8 WAG 2018, DSGVO, DSG, Versicherungsaufsichtsgesetz) durch gesonderte Erklärung entbinden, sofern es für die Tätigkeit von fynup erforderlich ist.
    3. Vollmachterteilung
      Der Kunde wird fynup eine gesonderte Vollmacht erteilen, sofern es für die Tätigkeit von fynup erforderlich ist.
    4. Vertragsabschluss mit den Produktpartnern
      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag noch keinen Vertrag darstellt, und der Vertrag erst durch die Annahme des Antrags durch den Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitut) zustande kommt. Es liegt im alleinigen Ermessen des Produktpartners, den vermittelten Antrag anzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den diesbezüglichen Vertragsabschluss.
    5. Urheberrechtsklausel
      Alle von fynup erstellten Konzepte, Beratungsprotokolle, Unterlagen, Dokumente und Grafiken unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung oder Weitergabe, in welcher Art und Form auch immer ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch fynup erlaubt.
  4. Kommunikation
    Als Zustelladresse des Kunden gilt die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse.
    Die Unterfertigung der Beratungsprotokolle durch den Kunden mittels elektronischer Signatur im Sinne §2 Signaturgesetz wird als zulässig vereinbart.


Besondere Bestimmungen

  1. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von Versicherungsverträgen
    Der Kunde beauftragt fynup jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung (z.B. zwecks Pensionsvorsorge, Risikoabsicherung etc.) und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Versicherungsprodukten. Weitere Beratungen durch fynup erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
    Bei der Vermittlung eines Versicherungsprodukts übergibt fynup dem Kunden die Durchschrift des Antrags und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein (Polizze) wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dem Kunden direkt zugesendet.
    Bei Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wird fynup nach Erhalt der Polizzenkopie durch den Produktpartner diese auf ihre Übereinstimmung mit dem Antrag des Kunden überprüfen. Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher iSd KSchG ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von fynup übermittelten Versicherungsdokumente (z.B. Versicherungsschein/Polizze) auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls fynup zur Berichtigung mitzuteilen.
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrags und dessen Annahme durch den Produktpartner ein ungedeckter, also nicht versicherter Zeitraum bestehen kann. Der Vertrag und somit der Versicherungsschutz kommt erst durch die Annahme des vom Kunden unterfertigten Antrags durch den Produktpartner zustande. Darüber hinaus muss der Kunde alle wesentlichen Umstände, die für die Annahme des Antrages maßgeblich sind, vor Zustandekommen des Vertrags anzeigen.
    Der Kunde hat als Versicherungsnehmer Obliegenheiten sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, als auch aufgrund der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie der Einhaltung aller wesentlichen Fristen.
  2. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von (Veranlagungs-) Produkten und Dienstleistungen, die nicht dem WAG 2018 unterliegen
    Der Kunde beauftragt fynup jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von entsprechenden (Veranlagungs-)Produkten, die nicht dem WAG 2018 unterliegen.
    Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für fynup, die Entwicklung der vermittelten (Veranlagungs-)Produkte laufend zu beobachten. Weitere Beratungen durch fynup erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
    Sofern der Kunde die Übergabe produktspezifischer Informationen durch fynup wünscht, werden ihm diese übergeben.


Schlussbestimmungen

  1. Schriftlichkeit bzw. Schriftform i.S. dieser AGB bedeutet Unterschriftlichkeit (sohin auch keine E-Mails ohne elektronische Signatur). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu fynup ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, 3. Bezirk.
  3. Auf die Geschäftsbeziehung zu fynup ist das österreichische Privatrecht unter Ausschluss der Vorschriften über das internationale Privatrecht (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) anzuwenden.
  4. Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder diesem nahe kommt.